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                  Der Betreiber von Küchenabluft- und Lüftungsanlagen hat eigenständig dafür zu   sorgen, dass in Abständen von längstens einem Jahr eine Prüfung nach den   bestehenden Verordnungen und Richlinien stattfindet. Die Ergebnisse der Prüfung   sind in einem Prüfbuch einzutragen, das jeder Anlage beiliegt. 
                     
                    Folgendes   muß in einem Prüfbuch enthalten sein: 
                   
                    
                      - Datum und Umfang der Prüfung
 
                         
                      - Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
 
                         
                      - Beurteilung, ob   einem weiteren Betrieb der Anlage Bedenken entgegenstehen
 
                         
                      - Angaben über   eventuelle notwendige Nachprüfungen
 
                         
                      - Name und Anschrift des Prüfers
 
                         
                      - Prüfplakette auf der Anlage inklusive Angaben über den nächsten Prüftermin 
 
                         
                       
                       
                    Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Beseitigung der bei der   Prüfung festgestellten Mängel im Prüfnachweis vermerkt werden. Die Prüfnachweise   müssen bei Bedarf eingesehen werden können. 
                       
                      Küchenabluft- und   Lüftungsanlagen dürfen ohne gültige Prüfung nicht betrieben werden. Ohne gültige   Prüfbescheinigung verliert der Betreiber im Schadensfall jeden weiteren   Versicherungsschutz! 
                         
                      Sollten Sie kein Prüfbuch vorliegen   haben, erstellen wir für Sie bei der ersten Prüfung ein neues Prüfbuch. Gerne   übersenden wir Ihnen auch unseren Wartungsvertrag. Sie müssen dann nicht mehr   selbst an die fälligen Prüfungen denken, sondern wir melden uns jedes Jahr pünktlich bei Ihnen und vereinbaren einen Termin. Ihr   Betriebsablauf wird durch die Prüfung natürlich nicht gestört - Auf Wunsch kann   Ihre Anlage auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten geprüft werden.   |