Diese Norm gilt für Lüftungs- und  Klimaanlagen und definiert die Kriterien für die erste Bewertung der
Sauberkeit sowie die Reinigungsverfahren für diese  Anlagen. 
 
Diese Norm legt Anforderungen  und Verfahren fest, die zur Bewertung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit von  Lüftungsanlagen erforderlich sind, darunter: 
                    
                      - Vorgehensweise bei  der Bewertung des Reinigungsbedarfs 
 
                        (optisch, Messungen) 
                      - Bewertungshäufigkeit  (allgemeine Hinweise)
 
                      - Wahl des  Reinigungsverfahrens
 
                      - Vorgehensweise bei  der Bewertung des Ergebnisses der Reinigung
 
                     
                    5.  Kriterien für Sauberkeit und Bewertung 
                    5.1  Allgemeines 
                      (…) 
                      Die wesentliche Aufgabe besteht darin,  die gesamte Lüftungsanlage so auszulegen und auszuführen, dass sie während  ihrer gesamten Lebensdauer in einem ausreichend sauberen Zustand gehalten  werden kann. 
                    5.2  Bewertung des Reinigungsbedarfs 
                      Die  Überprüfung der Funktionalität und Sauberkeit der Lüftungsanlage ist Teil der  ordnungsgemäßen Wartung der Lüftungsanlagen. Die Überprüfung der Sauberkeit  kann hauptsächlich zwei Gründe haben: 
                    
                      - Überprüfen, ob die Lüftungsanlage  schmutzig ist und gereinigt werden muss (Überschreiten eines „Sauberkeitsgrads“);
 
                      - Beurteilung der Sauberkeit nach der  Reinigungsarbeit (zur Überprüfung der Reinigungsarbeiten).
 
                     
                    5.3  Wahl des Reinigungsverfahrens 
                      In den Abnahmedokumenten sind die  Reinigungsverfahren festzulegen und Hinweise zum Erreichen der zu reinigenden  Stellen anzugeben. Das Reinigungsverfahren kann je nach Luftverteilungssystem  variieren. Normalerweise sind bei Zuluftanlagen und allgemeinen Abluftanlagen Trockenreinigungsverfahren  ausreichend.  
                    Nassreinigungsverfahren (oder eine Kombination aus Trocken- und  Nassreinigung) können bei Fortluftleitungen in Großküchen und ähnlichen Anlagen  erforderlich sein, bei denen die abgeführte Luft, Rauch, Fett und/oder weitere  ähnliche Verunreinigungen enthält. 
                    In den Anleitungen zu sämtlichen  Nassreinigungsverfahren muss ein Warnhinweis hinsichtlich der
                      Anwendungsbedingungen und  -einschränkungen enthalten sein, zum Beispiel, dass das Verfahren nur bei Luftleitungen  mit hohen Dichtigkeitsanforderungen und mit glatten Luftleitungsoberflächen  anzuwenden ist und dass die Luftleitungen eine Neigung aufweisen müssen, um ein  Verbleiben der Reinigungsflüssigkeit in den Luftleitungen zu verhindern. 
                    Im Luftleitungsnetz muss eine  ausreichende Anzahl von Revisionstüren vorgesehen sein. Darüber hinaus muss die  Reinigung von in den Luftleitungen angebrachten Hindernissen wie zum Beispiel  Klappen, Schalldämpfern usw. mit besonderer Vorsicht erfolgen. In vielen Fällen  sind nach oder vor einem derartigen Hindernis zusätzliche Revisionstüren  erforderlich, wobei das Hindernis dann vorsichtig gereinigt werden kann. Anforderungen  an die Anordnung von und den Abstand zwischen Revisionstüren sind in EN 12097  und EN 13779 enthalten. 
                    6.  Methodik 
                      6.1  Allgemeine Methodik 
                       
                      (…) Sowohl bei der Bewertung des  Reinigungsbedarfs als auch bei der Überprüfung des Reinigungsergebnisses ist  die Anlage zunächst einer Sichtprüfung zu unterziehen. Besteht nach der  Sichtprüfung Uneinigkeit oder Unsicherheit hinsichtlich der Sauberkeit oder des  Reinigungsbedarfs, sind objektive Messungen erforderlich. 
                    6.2  Bewertung des Reinigungsbedarfs 
                      6.2.1  Allgemeines 
                       
                      Die  Bewertung des Sauberkeitsgrads der Anlage ist wichtig, um das anzuwendende Reinigungsverfahren  zu definieren.
                      Anlagenbauteile  gelten als verunreinigt, wenn Sichtprüfung und analytische Überprüfung das  Vorhandensein von Staub oder mikrobiellem Wachstum im Inneren ergeben. Die  Bewertung erfolgt durch Inspektion. Die anzuwendenden Reinigungsverfahren und  die erforderlichen Kontrollen zur Umweltbelastung sollten sich aus der  Staubansammlung, den unterschiedlichen Arten von Verunreinigungsstoffen sowie  der „bakteriellen Ansammlung“ ergeben. 
                    Die im  Hinblick auf eine Reinigung zu überprüfenden Bauteile beginnen bei dem  Außenlufteinlass und sollten mindestens folgende Elemente umfassen: 
                    
                      - Zentrale RLT-Geräte - Die Bewertung  zentraler RLT-Geräte sollte sämtliche zugehörigen Bauteile und Abschnitte  umfassen: Ventilatorabschnitt, Filter, Ansaugluftkammern, Erwärmer und Kühler,  Kondensatwanne, Schalldämpfer, Wärmerückgewinnungsabschnitt und  Befeuchterabschnitt, einschließlich Tropfenabscheider
 
                      - Zuluftleitungsnetz, einschließlich  sämtlicher Arten von Luftdurchlässen, Schalldämpfern, in den Luftleitungen  montierte Erwärmer und Kühler, Klappen und Ventile
 
                      - Abluftleitungsnetz, einschließlich  sämtlicher Arten von Bauteilen
 
                     
                    6.2.2  Inspektionsplan 
                      Der  Inspektionsplan besteht aus folgenden Angaben: 
                    
                      - Prüfplan und Berichte
 
                      - Festlegung, welche Anlagen einer  Inspektion unterzogen werden
 
                      - Festlegung der Inspektionsstelle und  der Probe (siehe Anmerkung)
 
                      - Wahl der Ausrüstung und der Werkzeuge
 
                     
                    6.2.3 Verfahren zur  Einschätzung der Staubansammlung 
                      Zur Einschätzung der Sauberkeit von  Lüftungsanlagen werden unterschiedliche Verfahren angewendet. Die einfachsten  Verfahren beruhen auf mehr oder weniger subjektiven Beobachtungen der  Sauberkeit der Lüftungsanlage in Kombination mit der Verwendung spezieller Geräte. (…) 
                    6.2.3.2 Verfahren zur  Überprüfung von abgelagertem/n Staub und Mikroorganismen 
                      Die meisten Verfahren zur Überprüfung  der Sauberkeit von Lüftungsanlagen beruhen auf der Messung der Masse des Staubs  und Schmutzes, der sich auf einem bekannten Oberflächenbereich abgelagert hat.  Bei dem Verfahren der Probenahme über einen Filter wird der Staub über einen  gewogenen Filter, ohne oder mit Filtergehäuse, abgesaugt. Im letztgenannten  Fall wird der an den Wänden des Filtergehäuses sitzende Staub einfach mit zu der  Probe gezählt. Zum Lösen des Staubs von der Oberfläche wurden verschiedene  Verfahren entwickelt. 
                    Es ist auch möglich, die Probe ohne  Absaugen durch Abwischen am Filter mit einem Vliesstofftuch zu
                      entnehmen. Durch Verwendung eines  Lösungsmittels kann der Staub besser von der Oberfläche gelöst werden, wodurch  sich das Verfahren besonders für fettige Feststoffe eignet. 
                    Um abgelagerte Staubpartikel von der  Oberfläche aufzunehmen, wird auch ein Klebestreifen verwendet. Der Klebestreifen  wird vor und nach der Aufnahme des Staubs gewogen, und die Differenz der Masse  wird bei der Berechnung der auf der Oberfläche vorhandenen Staubdichte  verwendet.  
                    Durch die Form und die Maße des Klebestreifens  ist die Fläche der Probenahme eingeschränkt. Auf sehr staubigen Oberflächen ist  die Zweckmäßigkeit des Verfahrens aufgrund der begrenzten Aufnahmefähigkeit des  Klebestreifens ebenfalls begrenzt, da keine objektiven Werte erhalten werden  können. 
                    Das Gelstreifenverfahren wird zur  Überprüfung der Sauberkeit von Innenflächen angewendet. (...) Das  optische Verfahren mit Gelatinestreifen oder mit halbtransparenten  Klebestreifen kann auch verwendet werden, um die Sauberkeit von Luftleitungen,  insbesondere nach deren Reinigung einzuschätzen. 
                    Ein weiteres Verfahren beruht  teilweise auf dem Verfahren zur Prüfung der Ablagerungsdicke. Die Dicke der Staubschicht  wird mit Hilfe eines Spezialgeräts gemessen. (...) 
                    Der Umfang der mikrobiellen  Verunreinigung wird üblicherweise mit Hilfe des Kultivierungsverfahrens 
                      bestimmt, das außerdem die  Feststellung der Gattung und der Art der Mikroorganismen ermöglicht. Die Bestimmung  der Pilzsporen- und Bakterienzahl kann an der am Filter entnommenen Staubprobe
                      vorgenommen werden. (...) 
                    6.4  Reinigungsverfahren 
                      Beispiele  für Reinigungsverfahren sind: 
   
  Trockenreinigung 
                    
                      - Absaugen
 
                      - Verwendung von Druckluft
 
                      - Bürsten
 
                       
                    Nassreinigung 
                     
                    
                      
                      - Dampfstrahlen
 
                      - chemische Reinigung
 
                      - Desinfektion
 
                     
                    Diese Verfahren können auch für die in  den Übergabedokumenten festgelegte Reinigung in regelmäßigen Abständen während  des Betriebs angewendet werden. 
                      Die Hinweise des Herstellers zur  Reinigung von Sonderbauteilen, z. B. Brandschutz-klappen und
                      Schalldämpfern, sind genau  einzuhalten. 
                    7  Einschätzung und Bericht 
                      7.1  Einschätzung der Reinigung 
                      Die endgültige Einschätzung der  Reinigung ist vorzunehmen, nachdem alle Teile des gereinigten
                      Luftleitungsnetzes bzw. der  gereinigten Anlage als optisch sauber bewertet wurden. 
                    Es ist ein Bericht zu erstellen und zu  unterzeichnen. Dieser sollte mindestens folgende Angaben enthalten: 
                    
                      - Einzelheiten  zum Reinigungsgegenstand (Gebäude, Lüftungsanlage usw.)
 
                      - Adresse,  Name oder sonstige eindeutige Bezeichnung des Gebäudes
 
                      - Gebäudeeigentümer  bzw. -verwalter
 
                      - Datum  von Inspektion, Reinigung und Einschätzung
 
                      - Liste  der bereitgestellten Dokumente, einschließlich Dokumentation der  Produktzertifikate sowie Anleitungen des Herstellers oder Lieferanten, sofern  verfügbar
 
                      - Einzelheiten  zu den geprüften Anlagen
 
                      - physische  Beschreibung der geprüften und gereinigten Anlagen
 
                      - Auflistung  der verwendeten Ausrüstung
 
                      - bei  der Reinigung angewendete Verfahren und verwendete Ausrüstung sowie Angaben zur  Bewertung vor und nach der Reinigung (optisch, gemessen)
 
                      - Ergebnisse  der Bewertung vor der Reinigung
 
                      - Gegenstand  der Reinigung (gesamte Anlage/Teil einer Anlage)
 
                      - Ergebnisse  der Bewertung nach der Reinigung
 
                      - Dokumentation  der Verfahren und der Ausrüstung
 
                      -                       Empfehlungen  (einschließlich empfohlener Zeitpunkt der nächsten Bewertung und Reinigung)
 
                       
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